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werden die hohen Sicherheitsstandards des Teledienstdatenschutzgesetzes
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von Daten statt. Die statistische Auswertung anonymisierter
Datensätze bleibt vorbehalten.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Bundesrepublik
Deutschland finden Sie hier:
www.bfd.bund.de
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in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Bestimmungen
des
Teledienstgesetzes
(§ 6 TDG) bzw. dem Medienstaatsvertrag.
Flörsbachtal, August 2011